Gute Nachrichten für Käufer an der Costa del Sol!
Die andalusische Regionalregierung hat mit dem Gesetzesdekret 7/2021, das seit dem 27. April in Kraft ist, eine Senkung der Steuern auf den Immobilienkauf in der Region beschlossen.
Die beiden wichtigsten Steuern, die gesenkt werden, sind die Grunderwerbsteuer (Vermögensübertragungsteuer) und die Stempelsteuer auf Immobiliengeschäfte. Die Grunderwerbsteuer – ITP – wird nun mit einem einheitlichen Satz von 7 % erhoben statt wie bisher nach einer Staffel von 8 % bis 10 %. Die Stempelsteuer – AJD –, die bisher 1,5 % betrug, wird auf 1,2 % gesenkt. Diese Senkung betrifft Neubauerklärungen, Forderungsabtretungen und andere Immobiliengeschäfte, die vor einem Notar unterzeichnet werden.
Bürgschaften, auflösende Bedingungen und Sicherheiten an Grundstücken oder Immobilien werden weiterhin mit 1 % besteuert. Die Steuervergünstigungen für unter 35-Jährige und andere Gruppen wie Menschen mit Behinderung oder kinderreiche Familien bleiben unverändert.