Nach dem Brexit nach Spanien ziehen: Realistische Option oder bloßer Wunschtraum?
Seien wir ehrlich: Für Briten, die einen Umzug nach Spanien planen, hat der Brexit die Dinge nicht einfacher gemacht – aber es ist längst nicht so kompliziert, wie Sie vielleicht denken.
Vor über 4 Jahren hat Großbritannien die EU (Europäische Union) verlassen, und das Thema hat in den Medien enorm viel Aufmerksamkeit erhalten. Dennoch herrscht weiterhin große Verwirrung darüber, ob ein Umzug an die Costa del Sol möglich ist – und wenn ja, wie das Verfahren abläuft.
Richtig ist: Britische Staatsbürger genießen nicht mehr die Freizügigkeit von früher. Doch Tatsache ist auch, dass seit 2020 Tausende Expats erfolgreich umgezogen sind und ihr Traumleben an der Sonnenküste begonnen haben – und es gibt absolut keinen Grund, warum Ihnen das nicht ebenfalls gelingen sollte.
Bei Bromley Estates Marbella verfügen wir über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung mit Immobilientransaktionen von EU- wie Nicht-EU-Bürgern – und über ausgezeichnetes Fachwissen in diesem komplexen Bereich.
Hier räumen unsere hauseigenen Spezialisten mit den fünf größten Mythen rund um den Umzug nach Spanien nach dem Brexit auf. Lesen Sie also weiter! Verabschieden Sie sich von allen Missverständnissen, schnappen Sie sich Ihren brandneuen Nicht-EU-Reisepass und machen Sie den ersten Schritt zu Ihrer eigenen Immobilie in der Sonne.
5 Mythen über den Umzug nach Spanien nach dem Brexit
Für britische Staatsbürger ist ein Umzug nach Spanien unmöglich
Das stimmt schlichtweg nicht.
Ein Umzug nach Spanien ist nach wie vor zu 100 % möglich – er erfordert nur etwas mehr Planung und Papierkram.
Durch den Brexit genießen Briten keine „Freizügigkeit“ mehr. Das berührt Ihr Recht, eine Immobilie zu kaufen, nicht, begrenzt aber die Zeit, die Sie dort verbringen können – denn Nicht-EU-Bürger dürfen sich innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen höchstens 90 Tage in Spanien aufhalten.
Die Lösung ist jedoch recht einfach: Sie müssen lediglich ein Visum beantragen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten – darunter das Non-Lucrative-Visum, das Visum für digitale Nomaden, das Golden Visa, das Visum für Selbstständige, das Arbeitsvisum usw. –, und sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie damit nach Spanien ziehen und mindestens ein Jahr oder länger im Land bleiben.
Erwähnenswert ist auch, dass die spanische Regierung kürzlich angedeutet hat, die unbeliebte 90-Tage-Regel möglicherweise ganz abzuschaffen – was Expats das Leben erheblich erleichtern würde.
Man braucht dafür sehr viel Geld
Nicht unbedingt.
Vielleicht haben Sie schon vom Golden Visa gehört?
Damit können Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten, indem sie eine Immobilie im Wert von mindestens 500.000 € kaufen. Anfang des Jahres wurde über die Abschaffung dieses Visums diskutiert, doch bislang ist das nicht geschehen. Wenn Sie also eine halbe Million Euro investieren können, ist das weiterhin eine gangbare Option.
Aber um es klar zu sagen: Das ist nicht der einzige Weg für Briten, nach dem Brexit nach Spanien zu ziehen.
Wie bereits erwähnt, gibt es verschiedene Visa, und für die meisten davon müssen Sie weder riesige Summen investieren noch eine teure Immobilie kaufen. Für ein Non-Lucrative-Visum beispielsweise benötigen Sie in der Regel nur rund 1000 € für die Visumgebühr und die zugehörigen Unterlagen.
Weitere Informationen zu allen Visa finden Sie unter visaguide.world und schengenvisainfo.com.

Die finanziellen Voraussetzungen sind schwer zu erfüllen
Auch das trifft schlichtweg nicht zu.
Die „finanziellen Voraussetzungen“ hängen vom gewählten Visum ab.
Für das Non-Lucrative-Visum müssen Sie lediglich über ausreichende Mittel verfügen, um 12 Monate lang in Spanien für sich selbst aufzukommen – einschließlich der Ausgaben aller Familienangehörigen. Und zwar ohne zu arbeiten oder auf finanzielle Unterstützung des spanischen Staates angewiesen zu sein.
Für 2024 wurden „ausreichende Mittel“ mit mindestens 2400 € pro Monat (28.000 € für das ganze Jahr) beziffert. Zusätzlich benötigen Sie 7200 € (jährlich) für jedes weitere Familienmitglied, das Sie in Ihren Antrag aufnehmen (z. B. Ehepartner oder Kinder unter 18 Jahren).
Auch andere Visa haben ähnliche finanzielle Voraussetzungen. Für ein Visum für digitale Nomaden etwa müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens 80 % Ihres Einkommens von Unternehmen außerhalb Spaniens beziehen – bei einem Mindesteinkommen von 2400 € pro Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen.
Für ein Visum für Selbstständige müssen Sie einen detaillierten Businessplan vorlegen sowie nachweisen, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um das Unternehmen zu gründen und Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Diese Beträge sind nicht unerheblich, aber auch nicht unrealistisch – und für die meisten Menschen, die an die Costa del Sol ziehen möchten, sicherlich kein Hindernis.
Der Kaufprozess ist nach dem Brexit viel komplizierter
Falsch. Tatsächlich hat sich in dieser Hinsicht absolut nichts geändert.
Trotz Brexit gilt: Ob Sie Einheimischer, Käufer aus dem EU-Ausland oder Nicht-EU-Bürger sind – die Erwerbssteuern sind dieselben, und der Immobilienkauf in Spanien folgt demselben Ablauf in fünf Schritten:
- Finden Sie Ihr Traumhaus
- Beantragen Sie Ihre NIE (Número de identidad de extranjero)
- Geben Sie ein Angebot ab und unterzeichnen Sie den Reservierungsvertrag
- Kümmern Sie sich bei Bedarf um eine Hypothek
- Unterzeichnen Sie den privaten Kaufvertrag und schließen Sie den Kauf ab
Die einzige echte Änderung: Um in Ihre neue Immobilie einzuziehen, müssen Sie ein Visum beantragen.
In der Regel dauert der Kaufprozess etwa 3–8 Wochen – je nach Umfang der Prüfungen beim Kauf und danach, wie lange es dauert, alle Unterlagen und Finanzen beisammenzuhaben.

Als Expat haben Sie keinen Zugang zum spanischen Gesundheitssystem
Das ist eine häufige und verständliche Sorge für alle, die einen Umzug nach Spanien planen – doch auch dies ist nur ein Mythos und kein Grund zur Beunruhigung.
Spanien verfügt über ein umfassendes öffentliches und privates Gesundheitssystem, das zu den besten der Welt zählt. Ungeachtet aller Brexit-Bürokratie haben Sie als britischer Staatsbürger weiterhin Anspruch darauf. Ihr Recht auf Gesundheitsversorgung in Spanien ist vom EU-Austritt nicht betroffen.
Bei kurzen Aufenthalten (d. h. bis zu 90 aufeinanderfolgenden Tagen) erhalten Sie mit einer in Großbritannien ausgestellten Global Health Insurance Card (GHIC) dieselbe Gesundheitsversorgung wie ein in Spanien lebender spanischer Staatsbürger.
Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie zusätzlich zum Visumantrag einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen. In der Regel geschieht das über eine private Krankenversicherung, Sozialversicherungsbeiträge (wenn Sie arbeiten) oder freiwillige Beiträge.
Sie beziehen bereits eine britische Staatsrente? Dann haben Sie das Recht, ein britisches S1-Formular zu beantragen, das Ihnen Anspruch auf kostenlose öffentliche Gesundheitsversorgung in Spanien gibt – bezahlt vom NHS.

Zeit, unsere Immobilienspezialisten zu kontaktieren?
Der Brexit hat Ihren Traum vom Umzug nach Spanien nicht in einen bloßen Wunschtraum verwandelt.
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger ins sonnige España ziehen möchten, dauern manche Dinge länger – aber die Mythen sind eben genau das: Mythen. Für Briten ist es nach wie vor ohne Weiteres möglich, nach dem Brexit eine Immobilie in Spanien zu kaufen, und entgegen allem, was Sie vielleicht gehört haben, läuft der Prozess praktisch genauso ab wie eh und je.
Wir bei Bromley Estates Marbella unterstützen Sie bei jedem Schritt.
Wir kennen den Immobiliensektor bestens, einschließlich der durch den Brexit eingeführten Änderungen, und helfen Ihnen jederzeit gern. Wir beraten Sie nicht nur zu den aktuellen Regeln und Vorschriften, sondern auch dazu, welche Visa Nicht-EU-Bürgern offenstehen und welche für Sie infrage kommen.
Wir verfügen über ein umfangreiches Portfolio an Immobilien zum Verkauf an der Costa del Sol – mit dem Passenden für alle Bedürfnisse, Wünsche und Budgets. Werfen Sie doch einen Blick auf unsere Angebote und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Sie erreichen uns jederzeit telefonisch unter +34 952 939 460 (+44 208 068 7606). Wenn Sie Fragen haben – oder einen weiteren Mythos, mit dem aufgeräumt werden muss (!) –, senden Sie Ihre Anfrage gern an info@bromleyestatesmarbella.com – wir antworten so schnell wie möglich.