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Gesundheit Neuigkeiten

Phase null des Lockdowns: Erste Geschäfte öffnen wieder

Der Lockdown hat lange gedauert, doch in Phase null, die am Montag, dem 4. Mai, begonnen hat, durften verschiedene Arten von Geschäften unter Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsschutzvorschriften wieder öffnen.
Viele der Betriebe, die von den Lockerungen Gebrauch gemacht haben, waren Friseursalons, deren Dienste nach wochenlanger Ausgangssperre unter Einhaltung der Vorschriften sehr gefragt sind.
Zu diesen Vorschriften gehören das Tragen persönlicher Schutzausrüstung, die Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel und ein Abstand von zwei Metern zwischen den Kunden sowie Desinfektionsmaßnahmen.
Auch Physiotherapeuten, Zahnärzte, Optiker und Kosmetikerinnen dürfen ihre Dienste wieder nach Terminvereinbarung anbieten. Hier bei Bromley Estates sind die Neubauprojekte geöffnet, und Besichtigungen finden ausschließlich nach Vereinbarung statt.

Auch in einigen Restaurants und Bars ist der Betrieb diese Woche wieder angelaufen. Phase null erlaubt ihnen, Speisen zum Mitnehmen zuzubereiten, sofern die Kunden vorab telefonisch oder online bestellt haben. Auch in anderen Ländern soll der Lockdown gelockert werden, und es bleibt abzuwarten, wie sich das auf das Reisen zwischen den Ländern auswirkt.

Viele vermissen ihre Aufenthalte im Ferienhaus oder die Möglichkeit, herzufliegen und eine Immobilie zu suchen. Die Sicherheit der Menschen hat für uns immer oberste Priorität, und wenn Sie eine Immobilie an der Costa del Sol suchen: Wir arbeiten weiterhin und können Ihnen bei der Suche helfen.

Seit Sport an der frischen Luft diese Woche wieder erlaubt ist, haben sich viele der Promenaden, die um diese Jahreszeit normalerweise voller Menschen sind, wieder gefüllt – wobei die meisten die Abstandsregeln und die von der Regierung vorgegebenen Zeitfenster einhalten. Unten finden Sie zur Erinnerung, wer wann hinausdarf.

Zeitfenster für Sport und Bewegung


  • 6–10 Uhr und 20–23 Uhr. Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren dürfen spazieren gehen. Höchstens zwei Personen zusammen, wenn sie im selben Haushalt leben. Ein Spaziergang pro Tag. Begrenzt auf einen Umkreis von 1 km um die Wohnung.
  • 6–10 Uhr und 20–23 Uhr. Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren dürfen einmal täglich Individualsport treiben und müssen dabei innerhalb der Gemeindegrenzen bleiben.
  • 10–12 Uhr und 19–20 Uhr. Menschen über 70 und pflegebedürftige Personen mit Betreuern dürfen spazieren gehen. Einmal täglich und im Umkreis von 1 km um die Wohnung.
  • 12–19 Uhr. Ein Elternteil darf eine Stunde täglich mit bis zu drei Kindern im Umkreis von 1 km um die Wohnung hinausgehen.

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