Modelo 720 – kein Hindernis mehr für Expats
Modelo 720.
Seit über einem Jahrzehnt ist diese Erklärung über Auslandsvermögen ein Stolperstein für Expats – viele schreckten aus Angst vor einer hohen Geldstrafe vor einem Umzug zurück.
Die gute Nachricht: Das hat sich kürzlich geändert.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurden bestimmte Aspekte des Formulars 720 für rechtswidrig erklärt. Infolgedessen hat der Oberste Gerichtshof Spaniens alle bisherigen Strafen für nichtig erklärt, und ein neues Regime mit niedrigeren, angemesseneren Strafen wurde eingeführt.
Es gibt also keinen Grund mehr, sich davon abhalten zu lassen. Selbst wenn Sie weltweit über Vermögen von mehr als 50.000 € verfügen, können Sie jetzt nach Spanien ziehen und eine Immobilie in Spanien kaufen – ohne das Risiko einer existenzbedrohenden Strafe.
Ein neues, verbessertes Sanktionsregime
Das am 29. Oktober 2012 verabschiedete spanische Modelo 720 wurde eingeführt, um Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Es wurde jedoch schnell als „schamloser Versuch, Expats abzuzocken“ kritisiert und bewirkte nichts außer der Abschreckung von Investoren.
Die Vermögenserklärung ist zwar rein informativ, und bei der Abgabe des Formulars fällt keine Steuer an – doch bisher führten eine unterlassene oder fehlerhafte Abgabe zu horrenden Strafen. Strafen, die in manchen Fällen dem Wert des Vermögens selbst entsprechen (oder ihn sogar übersteigen!) konnten.
Für die meisten Menschen stand damit einfach zu viel auf dem Spiel. So gern sie auch umziehen wollten – wer würde dieses Risiko eingehen?

Angesichts dieser Kritik prüfte der Europäische Gerichtshof 2015 die Rechtmäßigkeit des Sanktionsregimes des Modelo 720. Diese Prüfung führte zu einer eingehenden Analyse, in der der Oberste Gerichtshof Spaniens die Strafen als „unverhältnismäßig“ und als Verstoß gegen EU-Recht einstufte, insbesondere im Hinblick auf den freien Kapitalverkehr.
Daher wurden vergangene und laufende Strafen aufgehoben – sie werden derzeit zurückerstattet –, und das Sanktionsregime wurde mit sofortiger Wirkung angepasst.
Eine willkommene Nachricht für ausländische Residenten und künftige Investoren gleichermaßen.
Was bedeutet das für künftige Expats?
Geändert hat sich nur das Sanktionsregime.
Wenn Sie die Kriterien eines steuerlich in Spanien Ansässigen erfüllen, sind Sie möglicherweise weiterhin verpflichtet, Ihr weltweites Vermögen anzugeben und somit das Modelo 720 auszufüllen und einzureichen.
Zu diesem weltweiten Vermögen können gehören:
- Konten bei Finanzinstituten (z. B. Banken)
- Kapitalanlagen wie Aktien und Anleihen, Finanzrechte, Versicherungen, Beteiligungen usw.
- Immobilien und Rechte an Immobilien
Beträgt der Wert Ihres Vermögens in einer (oder mehreren) dieser Kategorien 50.000 € oder mehr, sind Sie gesetzlich verpflichtet, das Formular 720 einzureichen. Die einzige Ausnahme: Sie haben das Formular bereits früher eingereicht, und keiner Ihrer Vermögenswerte ist seitdem um 20.000 € oder mehr gestiegen.
Sie müssen weiterhin nur Vermögen außerhalb Spaniens angeben, und die Frist bis zum 31. März jedes Jahres ist genau dieselbe geblieben. Entscheidend ist jedoch, dass seit der Überprüfung eine unterlassene Angabe oder Fehler in der Erklärung zu deutlich geringeren Strafen führen.
Das Modelo 720 unterliegt nun dem allgemeinen Sanktionssystem des spanischen Allgemeinen Steuergesetzes. Die Strafen wurden daher erheblich gesenkt und lauten wie folgt:

Ein Beispiel, wie viel niedriger die neuen Strafen sind: Nach dem alten Regime betrug die Strafe für einen Residenten, der ein ausländisches Bankkonto mit 50.000 € nicht angab, rund 25.000 € (je nach Einkommensteuersatz). Künftig beträgt die Strafe nur noch 300 €.
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Für alle, die eine Immobilie in Andalusien kaufen möchten, kommt diese Senkung der unverhältnismäßigen Modelo-720-Strafen genau zum richtigen Zeitpunkt.
Erst vor wenigen Monaten wurde in dieser Region zudem die Vermögensteuer abgeschafft.
Auch die Vermögensteuer galt bei Investoren als „unwillkommene Last“, die viele Gutverdiener davon abhielt, ein Haus zu kaufen und dauerhaft in die Gegend zu ziehen. Seit September 2022 müssen jedoch weder Residenten noch Nichtresidenten mit einem weltweiten Vermögen über der Schwelle von 700.000 € diese Steuer zahlen.
Mehr zu dieser Änderung lesen Sie in unserem früheren Blogbeitrag.
Da die Vermögensteuer abgeschafft ist und keine Gefahr einer überhöhten Modelo-720-Strafe mehr besteht, könnten Schätzungen zufolge mehr als 7000 gutverdienende Steuerzahler zu einem Umzug motiviert werden. Sind Sie einer von ihnen?

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