Neue Erbschaftsteuerregeln in Andalusien
Bessere Bedingungen für Erben durch neue Erbschaftsteuerregeln in Andalusien
Wenn Sie Bromley Estates Marbella kennen, wissen Sie, dass wir uns verpflichtet haben, stets über Änderungen bei immobilienbezogenen Gesetzen auf dem Laufenden zu bleiben. Hier daher unser Überblick über zwei Änderungen der Erbschaftsteuerregeln in Andalusien: Die erste ist bereits erfolgt und im August in Kraft getreten, die zweite wird ab Januar 2017 umgesetzt.
Änderungen der Erbschaftsteuer in Andalusien für das Familienheim
Hier eine Zusammenfassung der Änderungen von diesem August: Die gute Nachricht ist, dass der Erbschaftsteuerfreibetrag für Hauptwohnsitze erhöht wurde.
Auch für Erben, die die Immobilie eher früher als später verkaufen möchten, gibt es hervorragende Neuigkeiten. Bisher musste man die Immobilie mindestens 5 Jahre behalten, um von den Steuerbefreiungen zu profitieren. Diese Frist wurde nun auf 3 Jahre verkürzt.
Zuvor galt ein landesweiter Höchstfreibetrag von 122.606 € pro Erbe (der bereits dauerhaft im Familienheim lebte), und alles darüber wurde besteuert. Das hat sich geändert: Der Freibetrag wird nun nach einer gleitenden Skala berechnet.
Staffelung pro Erbe, der zum Zeitpunkt des Todes im Familienheim lebte:
- Bis 123.000 € sind zu 100 % von der Erbschaftsteuer befreit
- Zwischen 123.000 € und 242.000 € wird nach der gleitenden Skala von 99 % bis 96 % berechnet.
- Ab 242.000 € gilt eine Befreiung von 95 % der Erbschaftsteuer.
Um von diesen Regeln zu profitieren, muss der Erbe eine der folgenden Personen sein …
- Ehepartner
- Nachkomme (leiblich oder adoptiert)
- Vorfahren (Eltern, Großeltern).
- Ein entfernter Verwandter (über 65 Jahre), der mehr als 2 Jahre mit dem Eigentümer in der Immobilie gelebt hat.
Änderungen der Erbschaftsteuer in Andalusien ab Januar 2017
Hier die Änderungen der Erbschaftsteuer in Andalusien, die Anfang 2017 in Kraft treten. Auch hier gibt es wieder fantastische Neuigkeiten für Erben … der steuerfreie Betrag wurde angehoben. Das bedeutet, dass ab Januar 2017 jeder Erbe bis zu 250.000 € erhalten kann, bevor Erbschaftsteuer fällig wird – statt bisher 175.000 €. Eine großartige Nachricht für alle, die befürchten, dass ihre Angehörigen beim Erbe eines schönen spanischen Hauses mit einer hohen Steuerrechnung belastet werden.
Und damit nicht genug. Wenn Sie beispielsweise ein traumhaftes Apartment am Strand in Puerto Banús im Wert von bis zu 350.000 € erben sollen, gibt es einen neuen Standardfreibetrag von bis zu 200.000 €. Das heißt, auf die ersten 200.000 € zahlen Sie keine Erbschaftsteuer, sondern nur auf den verbleibenden Betrag.
Ohne zu sehr ins Detail zu gehen: Das ist ein großer Fortschritt, denn das System wurde vereinfacht und lässt weniger Raum für Fehler und Unstimmigkeiten. Eine Win-win-Situation!